Hier können Sie diverse Anträge und Formulare herunterladen.
Eine Kündigung ihres derzeitigen Anbieters durch Sie selbst ist nur dann zwingend notwendig, wenn Kündigungsfristen kurzzeitig ablaufen. In der Regel übernimmt immer der neue Energieversorger die Kündigung für Sie!
Bei Preiserhöhungen während einer Vertragslaufzeit, sollten Sie jedoch schnellstmöglich selber eine Sonderkündigung beim derzeitigen Versorger einreichen! Alles weitere übernehmen wir dann für Sie!
Sonderkündigung nach Preiserhöhung
Kündigung Strom und Gas allgemein
Vollmacht für vorbereitende Arbeiten zum Anbieterwechsel